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Am Schacht 2

01558 Großenhain
Tel: (03522) 502545

E-Mail:

Sprechzeiten Sekretariat

Mo - Fr    07:00 - 14:00 Uhr


Wochenende und Feiertags geschlossen.
Sondertermine nur auf Anfrage.

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Hausordnung

 

 

2. Oberschule „Am Schacht“ Großenhain

Um ein gutes Schulklima zu gewährleisten, sind nachfolgend für unsere Schüler Regeln, Gebote und Verbote niedergeschrieben:

 

Pünktlichkeit

  • Die Schüler haben regelmäßig und rechtzeitig den Unterricht zu besuchen.

  • Die Schule ist ab 07:00 Uhr für Buskinder geöffnet.

Einlass bis 07:20 Uhr

 

Stunden- und Pausenzeiten:

  

Reguläre Unterrichtszeiten

Verkürzter Unterricht

1. Stunde

7:25 Uhr – 8:10 Uhr

7:25 Uhr – 7:55 Uhr

2. Stunde

8:20 Uhr – 9:05 Uhr

8:00 Uhr – 8:30 Uhr

3. Stunde

9:25 Uhr – 10:10 Uhr

8:40 Uhr – 9:10 Uhr

4. Stunde

10:15 Uhr – 11:00 Uhr

9:15 Uhr – 9:45 Uhr

5. Stunde

11:30 Uhr – 12:15 Uhr

9:55 Uhr – 10:25 Uhr

6. Stunde

12:20 Uhr – 13:05 Uhr

10:30 Uhr – 11:00 Uhr

7. Stunde

13:10 Uhr – 13:55 Uhr

11:10 Uhr – 11:40 Uhr

8. Stunde

13:55 Uhr – 14:40 Uhr

11:45 Uhr – 12:15 Uhr

Der Wechsel in die Fachräume erfolgt nach dem Vorklingeln.

  • Mit dem Vorklingeln ist jeder Schüler an seinem Arbeitsplatz im Unterrichtsraum.

  • Zum Stundenklingeln ist jeder Schüler unterrichtsbereit (einschl. bereitgelegter Arbeitsmaterialien)

  • Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer da, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

     

Verhalten im Schulgelände

  • Grundnormen der Höflichkeit (Bitte, Danke, Gruß) werden erwartet.

  • Die Kopfbedeckungen (Mütze, Tuch) werden im Schulhaus abgenommen.

  • Gegenüber Schülern, Lehrern, technischen Kräften und anderen Erwachsenen ist respektvoll, höflich und rücksichtsvoll aufzutreten.

  • Rauchen, die Einnahme von Alkohol und Drogen sind im gesamten Schulgelände verboten. Es besteht für alle Personen ein striktes Verbot, Cannabisprodukte mit sich zu führen und zu konsumieren. 

  • Internetfähige Geräte, wie Smartphones und Ähnliche, sind von den Schülern und Schülerinnen bei Betreten des Schulgeländes sofort auszuschalten.

  • Die Garderobe wird auch beim Besuch eines Fachraumes im Klassenzimmer gelagert.

  • Für die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld ist der Schüler selbst verantwortlich, eine Haftung durch die Schule besteht nicht.

  • Die Schüler sind verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten. Es ist nur die Verwendung eines verkehrssicheren Fahrrades erlaubt. Der Schüler kann auf Antrag eine Fahrradgenehmigung erhalten und ist dann versichert. Unfall, Verletzungen oder andere Vorfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.

  • Mit Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Bei Beschädigung besteht Schadensersatzpflicht durch den Verursacher.

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind planmäßige Freistunden, in denen die Schüler nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern dieses verlassen dürfen.

  • Die Verwendung und das Tragen verfassungsfeindlicher und extremistischer Symbole, Schriften und Kleidung ist verboten. Zuwiderhandlungen können durch die Schulleitung mit Ordnungsmaßnahmen nach § 39 sächs. Schulgesetz geahndet und zur Anzeige gebracht werden.

  • Das Mitbringen sowie der Konsum von Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Wird nur in eng umgrenzten Sonderfällen für einzelne Tage durch die Schulleitung festgelegt.

 

Lernatmosphäre

  • Während des Unterrichtes verhalten sich die Schüler auch außerhalb des Unterrichtsraumes im gesamten Schulhaus ruhig.

  • Kaugummikauen im Unterricht ist nicht erlaubt.

  • Für die allgemeine Ordnung und Tafeldienst ist der Ordnungsdienst zuständig.

  • Die Sitzordnung in den Klassen legt der Klassenleiter bzw. Fachlehrer fest.

  • Instrumente und technische Geräte werden nur von den Lehrern bedient und nur mit deren Erlaubnis durch die Schüler.

  • Belästigung, Tätlichkeiten, Körperverletzung, Mobbing, Nötigung und jede Form von Gewalt sind zu unterlassen und werden strengstens geahndet.

  • An der Schule wird durch den Schülerrat ein Ordnungsdienst für das Außengelände und die Hofpause organisiert.

  • Der Schülerrat teilt eine Schüleraufsicht zur Unterstützung der Lehrer ein.

 

Pausenverhalten

  • Als Pausenplatz für die Hofpause wird der neue Schulhof festgelegt

  • Für die bewegte Pause werden der asphaltierte Bereich hinter der Schule sowie die Turnhalle festgelegt. Es dürfen nur Schüler, die an der bewegten Pause teilnehmen, den Pausenhof verlassen und die Spielflächen betreten. Sport- und Spielgeräte dienen der aktiven Erholung aller Schüler und dürfen während der Hofpause unbeteiligte Schüler nicht gefährden.

  • Die Fenster im Schulgebäude werden nur durch die Lehrer geöffnet und verschlossen.

  • Treppen und Gänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

     

Unterrichtsversäumnisse

  • Bei Krankheit ist die Schule bis 09:05 Uhr durch die Eltern zu informieren, schriftliche Entschuldigungen müssen innerhalb der nächsten 3 Tage in der Schule eingehen. Die Entschuldigung durch die Schüler selbst wird nicht akzeptiert.

  • Die Freistellung vom Unterricht ist mindestens drei Unterrichtstage vorher schriftlich und formgerecht zu beantragen.

     

Fachräume

  • Die Einweisung und Belehrung erfolgt durch die Fachlehrer.

     

Erzieherische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

  1. Eintragung in das Buch: „Verstöße gegen die Hausordnung“

(Bei dreimaliger Eintragung erfolgt automatisch Stufe 2.)

 

Die Kontrolle erfolgt durch den Klassenleiter.

  1. Die Eltern werden schriftlich oder fernmündlich informiert.

  2. Eine Vorladung vor ein gewähltes Gremium erfolgt. (z. B. Schülerrat, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz) – Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme

  3. Die Ableistung gemeinnütziger Arbeit für die Schule wird angeordnet.

  4. Mit den Erziehungsberechtigten wird die Aussprache geführt und die Erziehungsvereinbarung beschlossen.

     

  5. Ordnungsmaßnahmen nach § 39 Sächs. Schulgesetz:

- schriftlicher Verweis

- Überweisung in die Parallelklasse

- Androhung des Ausschlusses aus der Schule

- Ausschluss aus der Schule

 

  • Ab Pkt. 2 erfolgt eine Eintragung in die Schülerakte.

  • Je nach Schwere der Missachtung der Hausordnung können eine oder mehrere Stufen übersprungen werden.

     

Handys und andere internetfähige Geräte werden bei unberechtigter Benutzung eingezogen und können nach dem Unterricht wieder im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall müssen die Eltern das Gerät in der Schule abholen.

 

 

A. Wende-Quaas, Schulleiterin                                                                                       

 

(Änderungen im Schuljahr 2024/2025, Beschluss der Schulkonferenz am 23.10.2024)

Unsere nächsten Termine

Wichtige Informationen der Schulleitung

Hinweise zur Schulanmeldung der neuen 5. Klassen finden Sie hier.