Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Am Schacht 2

01558 Großenhain
Tel: (03522) 502545

E-Mail:

Sprechzeiten Sekretariat

Mo - Fr    07:00 - 14:00 Uhr


Wochenende und Feiertags geschlossen.
Sondertermine nur auf Anfrage.

Noch nicht gefunden, was SIe suchen?

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hausordnung

2. Oberschule „Am Schacht“ Großenhain

 

Um ein gutes Schulklima zu gewährleisten, sind nachfolgend für unsere Schüler Regeln, Gebote und Verbote niedergeschrieben.

 

Pünktlichkeit

 

  • Die Schüler haben regelmäßig und rechtzeitig den Unterricht zu besuchen.

  • Die Schule ist ab 07:00 Uhr für Buskinder geöffnet.

Einlass bis 07:20 Uhr

 

Stunden- und Pausenzeiten:

 

 

Reguläre Unterrichtszeiten

Verkürzter Unterricht

1. Stunde

7:25 Uhr – 8:10 Uhr

7:25 Uhr – 7:55 Uhr

2. Stunde

8:20 Uhr – 9:05 Uhr

8:00 Uhr – 8:30 Uhr

3. Stunde

9:25 Uhr – 10:10 Uhr

8:40 Uhr – 9:10 Uhr

4. Stunde

10:15 Uhr – 11:00 Uhr

9:15 Uhr – 9:45 Uhr

5. Stunde

11:30 Uhr – 12:15 Uhr

9:55 Uhr – 10:25 Uhr

6. Stunde

12:20 Uhr – 13:05 Uhr

10:30 Uhr – 11:00 Uhr

7. Stunde

13:10 Uhr – 13:55 Uhr

11:10 Uhr – 11:40 Uhr

8. Stunde

13:55 Uhr – 14:40 Uhr

11:45 Uhr – 12:15 Uhr

 

 

 

 

  • Der Wechsel in die Fachräume erfolgt nach dem Vorklingeln.

  • Mit dem Vorklingeln ist jeder Schüler an seinem Arbeitsplatz im Unterrichtsraum.

  • Zum Stundenklingeln ist jeder Schüler unterrichtsbereit (einschl. bereitgelegter Arbeitsmaterialien).

  • Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer da, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

     

    Verhalten im Schulgelände

     

  • Grundnormen der Höflichkeit (Bitte, Danke, Gruß) werden erwartet.

  • Die Kopfbedeckungen (z.B. Mützen) werden im Schulhaus abgenommen.

  • Gegenüber Schülern, Lehrern, technischen Kräften und anderen Erwachsenen ist respektvoll, höflich und rücksichtsvoll aufzutreten.

  • Rauchen, die Einnahme von Alkohol und Drogen sind im gesamten Schulgelände verboten. Es besteht für alle Personen ein striktes Verbot, Cannabisprodukte mit sich zu führen und zu konsumieren.

  • Das Mitbringen sowie der Konsum von Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

  • Internetfähige Geräte, wie Smartphones und Ähnliche, sind von den Schülern und Schülerinnen bei Betreten des Schulgeländes sofort auszuschalten.

  • Die Garderobe wird auch beim Besuch eines Fachraumes im Klassenzimmer gelagert.

  • Für die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld ist der Schüler selbst verantwortlich, eine Haftung durch die Schule besteht nicht.

  • Die Schüler sind verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten. Es ist nur die Verwendung eines verkehrssicheren Fahrrades erlaubt. Unfall, Verletzungen oder andere Vorfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.

  • Mit Schuleigentum ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Bei Beschädigung besteht Schadensersatzpflicht durch den Verursacher.

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind planmäßige Freistunden, in denen die Schüler ab Klassenstufe 7 das Schulhaus verlassen dürfen, sofern kein Widerruf der Eltern vorliegt.

  • Die Verwendung und das Tragen verfassungsfeindlicher und extremistischer Symbole, Schriften und Kleidung ist verboten. Zuwiderhandlungen können durch die Schulleitung mit Ordnungsmaßnahmen nach § 39 sächs. Schulgesetz geahndet und zur Anzeige gebracht werden.

     

    Lernatmosphäre

     

  • Während des Unterrichtes verhalten sich die Schüler auch außerhalb des Unterrichtsraumes im gesamten Schulhaus ruhig.

  • Kaugummikauen im Unterricht ist nicht erlaubt.

  • Für die allgemeine Ordnung und Tafeldienst ist der Ordnungsdienst zuständig.

  • Die Sitzordnung in den Klassen legt der Klassenleiter bzw. Fachlehrer fest.

  • Instrumente und technische Geräte werden nur von den Lehrern bedient und nur mit deren Erlaubnis durch die Schüler.

  • Belästigung, Tätlichkeiten, Körperverletzung, Mobbing, Nötigung und jede Form von Gewalt sind zu unterlassen und werden strengstens geahndet.

     

    Pausenverhalten

     

  • Es dürfen nur Schüler der Klassenstufe 5 und 6, die an der bewegten Pause teilnehmen, den unteren Pausenhof verlassen und die Spielflächen auf dem oberen Pausenhof betreten. Sport- und Spielgeräte dienen der aktiven Erholung aller Schüler und dürfen während der Hofpause unbeteiligte Schüler nicht gefährden.

  • Die Fenster im Schulgebäude werden nur durch die Lehrer geöffnet und verschlossen.

  • Treppen und Gänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

     

    Unterrichtsversäumnisse

     

  • Bei Krankheit ist die Schule bis 8.00 Uhr durch die Eltern zu informieren, schriftliche Entschuldigungen müssen innerhalb der nächsten 3 Tage in der Schule eingehen. Die Entschuldigung durch die Schüler selbst wird nicht akzeptiert.

  • Die Freistellung vom Unterricht ist mindestens drei Unterrichtstage vorher schriftlich und formgerecht zu beantragen.

     

    Fachräume

     

  • Die Einweisung und Belehrung erfolgt durch die Fachlehrer.

     

    Erzieherische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

     

    1. In der Regel schreibt der Schüler eine Stellungnahme zu seinem Verhalten. Diese wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.

    2. Je nach Schwere der Verstöße gegen die Hausordnung werden die Erziehungsberechtigten schriftlich oder fernmündlich informiert. 

    3. Reichen erzieherische Maßnahmen nicht mehr aus, werden nach §39 Sächs. Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen. 

     

    Diese sind

    1. schriftlicher Verweis; 

    2. Überweisung in eine andere Klasse gleicher Klassenstufe;

    3. Androhung des Ausschlusses aus der Schule; 

    4. Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen; 

    5. Ausschluss aus der Schule. 

     

  • Je nach Schwere der Missachtung der Hausordnung können eine oder mehrere Stufen übersprungen werden.

     

  • Handys und andere internetfähige Geräte werden bei unberechtigter Benutzung eingezogen und können nach dem Unterricht wieder im Sekretariat abgeholt werden. Im Wiederholungsfall müssen die Eltern das Gerät in der Schule abholen.

     

     

    A. Wende-Quaas

    Schulleiterin                                                                                    Stand: 21.09.2026

 

 

(Beschluss der Schulkonferenz am 21.09.2026)




Fachunterricht Sport:

1
2

Unsere nächsten Termine

Wichtige Informationen der Schulleitung

Hinweise zur Schulanmeldung der neuen 5. Klassen finden Sie hier.